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   BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22   

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BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22 (https://dejure.org/2023,42385)
BPatG, Entscheidung vom 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22 (https://dejure.org/2023,42385)
BPatG, Entscheidung vom 23. November 2023 - 30 W (pat) 5/22 (https://dejure.org/2023,42385)
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  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Für eine Behinderungsabsicht kann dabei vor allem sprechen, dass zwischen Markenanmelder und Drittem eine ersichtliche Wettbewerbssituation besteht und die Verhinderung oder auch nur Erschwerung der Benutzung der Marke durch den Dritten erkennbar zumindest ein wesentliches Motiv der Anmeldung darstellt, wobei es sich nicht um den einzigen Beweggrund handeln muss (vgl. BGH GRUR 1986, 74, 77 - Shamrock III; a. a. O. - Makalu; a. a. O. - EQUI 2000; a. a. O. - AKADEMIKS; a. a. O. - EROS; BPatG GRUR 2006, 1032, 1034 - E 2).
  • BPatG, 15.02.2006 - 29 W (pat) 341/00
    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Für eine Behinderungsabsicht kann dabei vor allem sprechen, dass zwischen Markenanmelder und Drittem eine ersichtliche Wettbewerbssituation besteht und die Verhinderung oder auch nur Erschwerung der Benutzung der Marke durch den Dritten erkennbar zumindest ein wesentliches Motiv der Anmeldung darstellt, wobei es sich nicht um den einzigen Beweggrund handeln muss (vgl. BGH GRUR 1986, 74, 77 - Shamrock III; a. a. O. - Makalu; a. a. O. - EQUI 2000; a. a. O. - AKADEMIKS; a. a. O. - EROS; BPatG GRUR 2006, 1032, 1034 - E 2).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Von Bösgläubigkeit ist auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 2016, 380 Rn. 16 - Glückspilz; GRUR 2016, 482 Rn. 16 - LIQUIDROM; GRUR 2009, 780 ff. - lvadal).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Das wettbewerblich Verwerfliche kann insbesondere darin gesehen werden, dass ein Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke verbundene - an sich unbedenkliche - Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS; BGH a. a. O., Rn. 21 - AKADEMIKS).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Für die Beurteilung der Bösgläubigkeit ist der Zeitpunkt der Markenanmeldung maßgeblich (vgl. BGH a. a. O., Rn. 14 - Glückspilz; a. a. O., Rn. 14 - LIQUIDROM; GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14

    10 AZR 63/14

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Dies schließt jedoch eine Berücksichtigung des Verhaltens des Anmelders vor und nach der Markenanmeldung nicht aus, denn aus diesem Verhalten können sich Anhaltspunkte für oder gegen eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht ergeben (vgl. BGH a. a. O., Rn. 14 - Glückspilz; BPatG, Beschluss vom 15. November 2017, 29 W (pat) 16/14 - YOU & ME; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rn. 1043).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Ausgehend hiervon kann ein bösgläubiger Markenerwerb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (vgl. BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Allerdings treten - wie unter 3.b ausgeführt, vorlegend weitere Umstände hinzu, die die Anmeldung wettbewerbswidrig und bösgläubig i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1980, 110 - TORCH).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Ausgehend hiervon kann ein bösgläubiger Markenerwerb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (vgl. BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 5/22
    Ein Anmelder, der die Anmeldung in der Absicht vornimmt, die mit der Eintragung der Marke entstehende, wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einzusetzen, handelt unlauter (BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

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